Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der pragmatiV GmbH, Wesel, Deutschland

 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der pragmatiV GmbH („pragmatiV“) und dem Kunden („Auftraggebenden“).

1.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen oder jedenfalls in der dem Auftraggebenden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige gleichartige Aufträge, ohne dass pragmatiV in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.3 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pragmatiV GmbH. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als pragmatiV ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn pragmatiV in Kenntnis der Bedingungen eine Leistung an den Auftraggebenden vorbehaltlos erbringt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggebenden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt dieser Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, ein in Textform geschlossener Vertrag (z.B. gegengezeichnetes Auftragsschreiben) oder eine Bestätigung in Textform maßgebend.

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die mit dem Auftraggebenden vereinbarte Beratungs- oder Betreuungstätigkeit, wie sie im Auftragsschreiben angegeben ist, nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

2.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist pragmatiV berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachkundiger Personen zu bedienen und Sachverständige Dritter als Unterauftragnehmer einzusetzen. Sofern dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, wird die vorherige Zustimmung des Auftraggebenden eingeholt.

2.3 Soweit zur Erfüllung des Auftrages Fachleute mit besonderer staatlicher Zulassung, z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erforderlich sind, hat der Auftraggebenden diese selbst zu bestellen.

2.4 Ändert sich die Rechtslage nach Erledigung eines Auftrages, so ist pragmatiV nicht verpflichtet, den Auftraggebenden auf die Änderung und die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. Die Berücksichtigung von ausländischem Recht bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden

3.1 Der Auftraggebenden hat dafür Sorge zu tragen, dass pragmatiV alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen rechtzeitig erhält und dass ihr alle Umstände und Vorgänge bekannt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen und sonstige Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst im Laufe des Geschäftsverkehrs bekannt werden.

3.2 PragmatiV ist berechtigt, die erteilten Auskünfte und die gelieferten Unterlagen, insbesondere technische Beschreibungen, Kalkulationen und Abrechnungsunterlagen, als richtig, ausreichend und vollständig anzusehen und dem Auftrag zugrunde zu legen. Soweit offensichtliche Unrichtigkeiten erkennbar sind, wird pragmatiV auf diese hinweisen. Die Prüfung der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen, insbesondere von Kostenaufstellungen, statistischen Daten und inhaltlich-technischen Beschreibungen, ist nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart worden ist.

3.3 Der Auftraggebenden wird die Ergebnisse und Zwischenberichte sowie Entwürfe schriftlicher Darstellungen der Ergebnisse der Auftragsbearbeitung von pragmatiV sorgfältig auf die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben, primär über den Auftraggebenden, sein Unternehmen oder das zu finanzierende Projekt, prüfen. Der Auftraggebenden hat pragmatiV unverzüglich und in Textform auf Unrichtigkeiten hinzuweisen. Der Auftraggebenden hat auch die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der auf Verlangen von pragmatiV erteilten Auskünfte und Erklärungen zu bestätigen.

3.4 Der Auftraggebenden hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen des Auftrages erstellten Ergebnisse und Berechnungen, Berichte, Entwürfe und sonstigen Vorlagen nur für die Zwecke des Auftrages verwendet werden.

 

4. Mitteilung und Berichterstattung

4.1 Soweit die Ergebnisse der Auftragsabwicklung schriftlich zu übermitteln sind, ist nur diese schriftliche Übermittlung zulässig. Entwürfe von schriftlichen Stellungnahmen sind dagegen nicht verbindlich. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur verbindlich, wenn ihnen eine Bestätigung in Textform folgt. Auskünfte und Erklärungen außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

4.2 Soweit der Auftraggebende eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt sie oder er sich – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass pragmatiV ihr oder ihm auftragsbezogene Informationen per E-Mail ohne jede Einschränkung zusendet. Dem Auftraggebenden ist bekannt, dass bei unverschlüsseltem E-Mail-Verkehr die Vertraulichkeit nur eingeschränkt gewährleistet ist. Soweit der Auftraggebende über die technischen Voraussetzungen für den Einsatz von Verschlüsselungs- oder Signaturverfahren verfügt und diese nutzen möchte, hat ist dies in Textform mitzuteilen.

 

5. Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht

5.1. pragmatiV wird alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggebenden bekannt werden, vertraulich behandeln, es sei denn, der Auftraggebenden entbindet pragmatiV von dieser Verschwiegenheitspflicht oder es bestehen gesetzliche, behördlich oder gerichtlich angeordnete Offenbarungspflicht.

5.2 Soweit dies zur Geltendmachung von Ansprüchen (insbesondere Vergütungsansprüchen) oder zur Abwehr von Ansprüchen (insbesondere Schadensersatzansprüchen des Auftraggebenden oder ggf. Dritter gegen uns) erforderlich ist, ist pragmatiV von der Schweigepflicht entbunden.

5.3. pragmatiV wird die einschlägigen Datenschutzgesetze, -vorschriften und -verordnungen beachten und ggf. gesonderte vertragliche Vereinbarungen hierzu treffen. Zu allen Fragen der Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten wird auf die gesonderten Informationen zur Datenverarbeitung/Datenschutzerklärung verwiesen.

 

6. Nachbesserung von Mängeln

6.1 Im Falle von Mängeln hat der Auftraggebende einen Anspruch auf Nacherfüllung durch pragmatiV. Nur bei Nichterfüllung, unberechtigter Unterlassung oder Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt im Wege des Verzugs kann nur erfolgen, wenn die erbrachte Leistung wegen Verschuldens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für den Auftraggebenden ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 8.

6.2 Offensichtliche Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von pragmatiV jederzeit, auch gegenüber Dritten, berichtigt werden. Sonstige Fehler können von pragmatiV gegenüber Dritten mit Zustimmung des Auftraggebendens berichtigt werden. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn die berechtigten Interessen von pragmatiV gegenüber den Interessen des Auftraggebenden überwiegen.

 

7. Haftung

7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet pragmatiV bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 pragmatiV haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Bereich der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet pragmatiV

– für Schäden aus der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens,

– für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses einbezogen sind, sowie bei Pflichtverletzungen von Personen (auch in deren Auftrag), für deren Verschulden pragmatiV nach den gesetzlichen Vorschriften haftet. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde, sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHG begründen.

7.4 Etwaige einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen den vorstehenden Haftungsbeschränkungen vor, berühren aber deren Wirksamkeit nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

8. Vergütung

8.1 PragmatiV hat neben dem im Angebotsschreiben vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung von Auslagen, wenn diese gesondert vereinbart sind (z.B. im gegengezeichneten Angebotsschreiben); die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Zu den Auslagen gehören nachgewiesene oder pauschalierte Barauslagen, Reisekosten (zweite Klasse bei Bahnreisen), Kilometergeld, Fotokopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

8.2 Die Aufrechnung mit Vergütungsansprüchen durch uns ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

8.3 Bei erfolgsabhängiger Fördermittelberatung ist das Honorar zum Zeitpunkt des Erfolgs fällig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt im Erfolgsfall die schriftliche Zusage der Fördermittel durch den jeweiligen Fördermittelgebenden als vereinbart.

8.4 PragmatiV wird an dem Erfolgshonorar auch dann, wenn die Aktionäre des Mandanten und/oder mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG von einem Finanzierungsprogramm profitieren, sofern die Arbeit von pragmatiV mitursächlich war.

8.5 Wird die bewilligte Finanzierung aus Gründen, die pragmatiV nicht zu vertreten hat, nachträglich gekürzt, nicht ausgezahlt oder widerrufen, so ändert dies nichts an der Höhe und Fälligkeit der Vergütung.

8.6 Geht der Vertragsgegenstand im Laufe der Arbeiten durch unvorhergesehene Ereignisse verloren, kündigt der Auftraggebenden den Vertrag oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so ist pragmatiV berechtigt, den entsprechenden Teil der vereinbarten Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme dieser Umstände erbrachten Leistungen zu verlangen; ein Pauschal- oder Erfolgshonorar wird auf den Teil gekürzt, der der erbrachten Leistung entspricht. Wurde die Beendigung des Auftrags jedoch durch vertragswidriges Verhalten von pragmatiV verursacht, so steht pragmatiV nur die anteilige Vergütung für die erbrachten Leistungen zu, soweit diese im Interesse des Auftraggebenden liegen.

8.7 Neben dem Anspruch nach Ziffer 8.6 Satz 1 ist pragmatiV in den dort genannten Fällen berechtigt, vom Auftraggebenden einen Pauschalbetrag in Höhe von 60 % der auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Vergütung zu verlangen. Der Nachweis eines die Pauschale übersteigenden Vergütungsanteils nach Abzug ersparter Aufwendungen und sonstiger Erwerbe bleibt unberührt; die Pauschale ist jedoch auf andere Ansprüche anzurechnen. Umgekehrt ist der Auftraggebende berechtigt, nachzuweisen, dass der Vergütungsanteil geringer ist als die Pauschale oder dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

9. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

9.1 An pragmatiV übergebene Unterlagen (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der jeweiligen Leistungserbringung an den Auftraggebenden oder an vom Auftraggebenden beauftragte Dritte übergeben oder, falls gesondert vereinbart, auch von pragmatiV aufbewahrt bzw. vernichtet oder gelöscht. PragmatiV ist berechtigt, Kopien davon aufzubewahren oder zu speichern, soweit dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Leistungen von pragmatiV erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder berufsüblich ist.

9.2 Bis zur vollständigen Befriedigung der Vergütungsansprüche ist pragmatiV berechtigt, die zu liefernden Unterlagen zurückzubehalten.

9.3 Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Förderstellen) obliegt allein dem Auftraggebenden.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist Wesel.